Wer darf denn alles gewählt werden?
Obwohl die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes noch aussteht und weiterhin die Chance besteht, dass der ganze Wahlk(r)ampf für den Ofen war: gestern hat der Bundeswahlausschuss festgelegt, welche Parteien "wählbar" sind.
Natürlich die, die im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren beziehungsweise sind: SPD, CDU, CSU, Grüne, FDP und extra erwähnt die Partei, die sich nicht für einen Namen entscheiden konnte, die Linkspartei, Linke, Neue Linke, WASG oder wie auch immer sie sich zu definieren beliebt.
Die Namen der beiden "nationalistischen" Parteien, die durch ihre Vertretung im Landtag Sachsen bzw. Brandenburg ebenfalls aufgenommen werden müssen, nehme ich aber nicht in mein Blog.
Dazu noch 26 weitere Gruppierungen, von der Feministischen Partei über Familienpartei und 50Plus bis zur Anarchistischen Pogo-Partei, alles dabei.


