Kein Wahl-O-Mat zur Landtagswahl in Bayern
Das ist ja ein Ding, die Wähler und Wählerinnen für den Landtag in Bayern am kommenden Wochenende dürfen laut Einstweiliger Verfügung des Bayerischen Verwaltungsgerichtes nicht auf den allseits beliebten Wahl-O-Mat zugreifen (siehe auch die Pressemitteilung der bpb).
Eine kleine Partei hat diese Verfügung erwirkt, weil sie im Wahl-O-Mat nicht berücksichtigt wurde …
Wer sich informieren will, kann dies in einem kurzen Parteienvergleich nun nur noch hier tun, das individuelle Element ist allerdings nicht dabei.


