Es darf gewählt und aufs Tor geschossen werden
Das BVerfG hat die Klage mit einer Gegenstimme abgewiesen, die Bundestagswahl darf stattfinden. Soweit, so gut. Wenigstens war der Wahlkampf nicht umsonst. Ob die durchgeführte Wahl anschliessend angefochten wird, bleibt abzuwarten.
Hier ein kleiner, bei web.de extrahierter Ausschnitt des weiteren Zeitplanes:
- Bis 28. August müssen alle Wahlbenachrichtigungen verschickt worden sein. Wer bis dahin keine bekommen hat – nachforschen!
- 27. August: Wahlparteitag der PDS in Berlin
- 28. August: Wahlparteitag der CDU in Dortmund
- 31. August: Wahlparteitag der SPD in Berlin
- 2./3. September: CSU-Parteitag in Nürnberg
- 7. September: Letzte Sitzung des 15. Bundestages
- 10./11. September: Wahlparteitag der FDP in Berlin
- 18. September: Bundestagswahl
- Bis zum 18. Oktober muss sich der Bundestag konstituiert haben, der neue (alte?) Kanzler kann bereits gewählt werden.
Und weil das alles so staubtrockene Affären sind, schiesse ich gerade wild um mich. Beim FTD-Flashgame Die deutsch-deutsche Mauer. Es geht doch nichts über politischen Schulterschluss, dann werden wir auch Weltmeister, ganz klar.


