Einspruch gegen Wahlcomputer bei der Bundestagswahl soll zurückgewiesen werden
Wie Heise Online berichtet, hat sich der Wahlprüfungsausschuss gestern gegen den Einspruch von Ulrich Wiesner u.a. gegen die bei der letzten Bundestagswahl eingesetzten Wahlcomputer ausgesprochen.
Der Deutsche Bundestag wird aller Voraussicht nach dieser Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses Mitte Dezember folgen.
Hmm, was wird bei so einer Empfehlung wohl eine Rolle gespielt haben? Keine Ahnung von Computern und Software? Wir haben das schon immer so gemacht (also jeglichen Einspruch als “offensichtlich unbegründet” zurückgewiesen)?
Vielleicht sollten die Wahlprüfungsauschussmitglieder sich bei Heise den Artikel bis zu Ende durchlesen und dann der langen Linkliste zu dem Thema folgen.



Wichtig ist jedenfalls, dass man mit den Wahlcomputern in nicht-Wahlzeiten Schach spielen kann!
Kommentar von martin koch, geschrieben am 12. Dezember 2006 um 3:22 pm