Es darf gewählt und aufs Tor geschossen werden
25. August 2005Das BVerfG hat die Klage mit einer Gegenstimme abgewiesen, die Bundestagswahl darf stattfinden. Soweit, so gut. Wenigstens war der Wahlkampf nicht umsonst. Ob die durchgeführte Wahl anschliessend angefochten wird, bleibt abzuwarten. Hier ein kleiner, bei web.de extrahierter Ausschnitt des weiteren Zeitplanes: Bis 28. August müssen alle Wahlbenachrichtigungen verschickt worden sein. Wer bis dahin keine bekommen [...]


