Prima, wie ich gerade in der Parteiliste lesen konnte, ist der Eilantrag der NPD, mit dem ein “Marsch” durch Göttingen doch noch erzwungen werden sollte, vom Bundesverfassungsgericht zurückgewiesen worden.
Es bleibt also dabei, stationär direkt auf dem Bahnhofsvorplatz ja, bewegen nein.
Dieser Beitrag wurde am Donnerstag, 11. Mai 2006 @ 7:02 pm in der Kategorie Göttingen geschrieben.
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